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Arbeitnehmer / Arbeitgeber

Auswirkungen der Übungsleiterpauschale auf die Versicherungspflicht Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung setzt die Erzielung von Arbeitsentgelt voraus. Einnahmen von Übungsleiterinnen und -leitern sind bis zur Höhe von 2.400 € jährlich steuerfrei. Sie sind als steuerfreie Aufwandsentschädigungen und nicht als Arbeitsentgelt anzusehen. Damit sind sie auch sozialversicherungsfrei. Bis zu dieser Höhe spielt es keine Rolle,

Unternehmer / Unternehmen

Keine Minderung des Einkommens einer Organgesellschaft bei Inhaftungnahme für Körperschaftsteuerschulden der Organträgerin Die Körperschaftsteuer stellt bei der Kapitalgesellschaft keine abzugsfähige Betriebsausgabe dar, d. h., sie mindert nicht deren zu versteuerndes Einkommen. Wird eine Organgesellschaft für Körperschaftsteuerschulden der Organträgerin in Haftung genommen, liegt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs keine „Steuerschuld“ vor, sodass das Abzugsverbot nicht eingreift. Allerdings

Unternehmer / Unternehmen

Formwechsel einer OHG in eine GmbH Wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und andere Gründe zwingen Unternehmen, ihre Organisationsstrukturen einer ständigen Prüfung zu unterziehen und ggf. durch Umwandlung in eine andere Rechtsform anzupassen. Die Gründe für eine Umwandlung sind vielfältig und von den jeweiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Unternehmen und ihrer Beteiligten abhängig. Die Umwandlung einer Offenen- Handelsgesellschaft

Einkommensteuer

Kosten einer ausgerichteten Geburtstagsfeier als Einnahme Lädt ein Arbeitgeber anlässlich des Geburtstags eines Arbeitnehmers Geschäftsfreunde, Repräsentanten des öffentlichen Lebens, Vertreter von Verbänden und Berufsorganisationen sowie Mitarbeiter der Firma zu einem Empfang ein, ist zu prüfen, ob es sich um ein Fest des Arbeitgebers oder um ein privates Fest des Arbeitnehmers handelt. Bei einem Fest des

Einkommensteuer

Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten Der Bundesfinanzhof hat im Fall eines Torwarttrainers einer Profi-Fußballmannschaft entschieden, dass die Aufwendungen für ein Sky-Bundesliga-Abo grundsätzlich als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sind. Das Abo ist nicht mit einer allgemeinbildenden Tageszeitung mit ihren vielfältigen Inhalten vergleichbar, für welche die Aufwendungen grundsätzlich nicht als Werbungskosten anerkannt werden können. Zwar

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